Auch bei Ihrer Urlaubsbuchung sollten Sie sich
im Klaren sein über die Rechte und Pflichten, die Sie als Gast und wir als
Vermieter durch die Buchung einer Unterkunft eingehen. Wir haben Ihnen die
wichtigsten Grundsätze kurz dargelegt:
Eine vom Gast vorgenommene und vom
Beherbergungsbetrieb bestätigte Zimmer- oder Ferienwohnungsreservierung
begründet zwischen Gast und Vermieter ein Vertragsverhältnis, den
Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch dieser nach seiner
Schließung, der Bestätigung Ihres Vermieters, nur mit dem Einverständnis
beider Vertragspartner gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm
folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist
abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bestätigt, oder
falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
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Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
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Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast angemessenen Schadensersatz zu
leisten.
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Unsere Stornobedingungen:
bis 31 Tage vor
Anreise: 10% des vereinbarten Preises, mindestens € 10,-
30 bis 15 Tage vor Anreise: 40%
des vereinbarten Preises
14 bis 4 Tage vor Anreise: 60%
des vereinbarten Preises
weniger als 4 Tage vor Anreise
oder Nichtanreise: 80% des vereinbarten Preises
bei Zimmern
90% des vereinbarten Preises bei Ferienwohnungen
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Der Vermieter ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit
anderweitig zu vergeben, um Ausfälle und Schadenersatzforderungen
gegenüber dem Gast zu vermeiden.
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Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers
hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten
Betrag zu zahlen. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers
sind anzurechnen.
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Wir empfehlen Ihnen, eine
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, z. B. die
Hotel-Stornoversicherung unseres Partners ELVIA Reiseversicherungen.
Diese ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, die
Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt sowie im Falle des Reiseabbruchs
die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger
Beendigung der Reise aus versichertem Grund, z.B. unerwartete schwere
Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder unerwartete betriebsbedingte
Kündigung durch den Arbeitgeber.
Abschluss ist auch Online möglich:
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Viechtach.
Stand Oktober 2005
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