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(unsere AGB)
 

Auch bei Ihrer Urlaubsbuchung sollten Sie sich im Klaren sein über die Rechte und Pflichten, die Sie als Gast und wir als Vermieter durch die Buchung einer Unterkunft eingehen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Grundsätze kurz dargelegt:

Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb bestätigte Zimmer- oder Ferienwohnungsreservierung begründet zwischen Gast und Vermieter ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch dieser nach seiner Schließung, der Bestätigung Ihres Vermieters, nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bestätigt, oder falls eine Bestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
     
  1. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast angemessenen Schadensersatz zu leisten.
     
  1. Unsere Stornobedingungen:

bis 31 Tage vor Anreise:                   10% des vereinbarten Preises, mindestens € 10,-

30 bis 15 Tage vor Anreise:              40% des vereinbarten Preises

14 bis 4 Tage vor Anreise:                60% des vereinbarten Preises

weniger als 4 Tage vor Anreise
oder Nichtanreise:                            80% des vereinbarten Preises bei Zimmern
                                                          90% des vereinbarten Preises bei Ferienwohnungen

  1. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle und Schadenersatzforderungen gegenüber dem Gast zu vermeiden.
     
  1. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sind anzurechnen.
     
  1. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, z. B. die Hotel-Stornoversicherung unseres Partners ELVIA Reiseversicherungen. Diese ersetzt Ihnen die Stornokosten bei Nichtantritt der Reise, die Mehrkosten bei verspätetem Reiseantritt sowie im Falle des Reiseabbruchs die anteilig nicht genutzte Reiseleistung bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund, z.B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung oder unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber.
    Abschluss ist auch Online möglich:

     
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Viechtach.

Stand Oktober 2005